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Deutsche Beschreibung

Wettbewerb

Wettbewerb zum GlasFestival Wertheim 2024

Das Thema

Am letztjährigen GlasFestival hatten die Vereinsmitglieder die Möglichkeit, Wünsche für das diesjährige Thema zu äußern.

Ein Thema wurde dabei mehrfach genannt: Dots Was das Glas, Werkzeug oder die Technik betrifft, sind euch hier keine Grenzen gesetzt. Wichtig ist nur, dass das Thema Dots im Vordergrund steht und klar erkennbar ist! Auch in diesem Jahr würden wir uns über zwei oder drei Zeilen zu eurem Werk freuen. Das kann über die Herangehensweise, Inspiration, Herausforderungen, etc. sein. Die Teilnehmer Teilnehmen dürfen alle, die Freude an der Arbeit mit heißem Glas und der Kreativität haben und sich der Herausforderung stellen wollen. Es ist nicht notwendig, Mitglied im Verein zu sein. Die Fachjury Auch in diesem Jahr werden die eingereichten Arbeiten von einer Fachjury begutachtet, deren Mitglieder aus verschiedenen Bereichen, wie z.B. Stadtverwaltung Wertheim, Museum, Glasbläserei/Kunst, Schmuckgestaltung und Kursgeber kommen. Die Juroren werden verschiedene Kriterien in ihre Bewertung einfließen lassen. · Eigenständigkeit der Idee – erster Eindruck · Gestaltung – Design · Handwerkliche Ausführung · Innovation – Experiment · Die Jurywertung wird zu 50% in die Gesamtwertung einfließen.

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Wettbewerb

Wettbewerb

Wettbewerb zum GlasFestival Wertheim 2024

Das Thema

Am letztjährigen GlasFestival hatten die Vereinsmitglieder die Möglichkeit, Wünsche für das diesjährige Thema zu äußern.

Ein Thema wurde dabei mehrfach genannt:

Dots

Was das Glas, Werkzeug oder die Technik betrifft, sind euch hier keine Grenzen gesetzt. Wichtig ist nur, dass das Thema Dots im Vordergrund steht und im Design klar erkennbar ist!

Auch in diesem Jahr würden wir uns über zwei oder drei Zeilen zu eurem Werk freuen. Das kann über die Herangehensweise, Inspiration, Herausforderungen, etc. sein.

Die Teilnahme

Teilnehmen dürfen alle, die Freude an der Arbeit mit heißem Glas und der Kreativität haben und sich der Herausforderung stellen wollen. Es ist nicht notwendig, Mitglied im Verein zu sein.

Die Fachjury

Auch in diesem Jahr werden die eingereichten Arbeiten von einer Fachjury begutachtet, deren Mitglieder aus verschiedenen Bereichen, wie z.B. Stadtverwaltung Wertheim, Museum, Glasbläserei/Kunst, Schmuckgestaltung und Kursgeber kommen. Die Juroren werden verschiedene Kriterien in ihre Bewertung einfließen lassen.

· Eigenständigkeit der Idee – erster Eindruck
· Gestaltung – Design
· Handwerkliche Ausführung
· Innovation – Experiment
· Die Jurywertung wird zu 50% in die Gesamtwertung einfließen.

Die Publikumswertung

Wie immer wird es auch eine Publikumswertung geben. Stimmberechtigt ist dabei jeder, der vor Ort in Wertheim ist. Auch diese Wertung wird zu 50% in das Gesamtergebnis einfließen.

Eine Onlineabstimmung wird es nicht geben, da wir der Meinung sind, dass eine Bewertung der Arbeiten nur in Natura wirklich möglich ist.

Die Preise

Wie in jedem Jahr gibt es auch etwas zu gewinnen.

Im Hauptwettbewerb werden drei Preise vergeben:

1. Platz 300 Euro
2. Platz 200 Euro
3. Platz 100 Euro

In diesem Jahr wird es wieder einen Sonderpreis der Jury geben, mit dem Talente besonders gefördert werden sollen.

Es handelt sich dabei um einen Gutschein in Höhe von 150 Euro als Zuschuss zu den Kosten für einen Kurs nach Wahl.

Ausserdem möchten wir den Teenie – Wettbewerb wiederbeleben.

1. Platz 50 Euro

Wir hoffen, dass das Thema den Glasperlennachwuchs anspricht!

Und zu guter Letzt wird unter allen Teilnehmer des Wettbewerbs der Sonderpreis, der vom Gewinner des Vorjahrs gestiftet wird, verlost.

Die Regeln

Einige Regeln für die Wettbewerbsperlen sind zu beachten.

  • Zugelassen sind selbst gefertigte Glasobjekte. Die Arbeit mit dem heißen Glas hat Priorität, eine nachträgliche Kaltbearbeitung ist jedoch möglich.
  • Pro Teilnehmer darf ein Glasobjekt eingereicht werden.
  • Das Objekt darf nicht mit anderen Elementen verklebt sein, alles muss in der Flamme oder im Ofen fest miteinander verschmolzen werden.
  • Das Objekt sollte tragbar sein. Was heißt das? Tragbar bedeutet, dass es transportabel, kompakt und stabil sein soll. In einer Hand, in der Hosentasche, im Beutel. Wir möchten keine großen Monumente, die beim Transport oder Aufbau brechen könnten und eine gewisse Instabilität in sich tragen.
  • Für den Wettbewerb eingereichte Beiträge dürfen vorher und während des Wettbewerbs nicht veröffentlicht worden sein.
  • Foto mit neutralem Hintergrund (weiß oder grau), minimale Auflösung 1650 x 1240 Pixel
  • Eine kurze Erklärung zum eingereichten Objekt mit maximal 200 Zeichen

Wir behalten uns vor, Objekte, die nicht den genannten Kriterien entsprechen, vom Wettbewerb auszuschließen und an den Teilnehmer zurückzusenden.

Die Abgabe

Einsendeschluss ist der 31. Juli 2024

Euer Werk sendet bitte an:

Paul Berger
Jahnstrasse 9
97355 Rüdenhausen

Foto und Erläuterung könnt ihr per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
schicken.

Wir hoffen, dass der Wettbewerb auch in diesem Jahr eine spannende Herausforderung für „alte Hasen“ und „junge Küken“ ist.

Bitte scheut Euch nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren! Entweder auf der Facebookseite des Vereins oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. stellen.

Wir werden den Beitrag mit dieser Ausschreibung wie schon im letzten Jahr oben auf der Seite fixieren, sodass Ihr ihn gut und schnell findet.

Wir freuen uns auf zahlreiche Einsendungen!

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Wettbewerb 2026

Wettbewerb 2026

Wettbewerb zum GlasFestival Wertheim 2026

Das Thema
Anfang des Jahres konnten Mitglieder Themen für den Wettbewerb 2026 vorschlagen und mit Hilfe einer Umfrage wurde das Wettbewerbsthema bestimmt.

Wasser und Meer
Was das Glas, Werkzeug oder die Technik betrifft, sind Euch keine Grenzen gesetzt. Wichtig ist nur, dass das Thema Wasser und Meer klar erkennbar ist!
Außerdem möchten wir, dass ihr eurer Kreation einen Titel gebt!

Die Teilnahme
Teilnehmen dürfen alle, die Freude an der Arbeit mit heißem Glas und der Kreativität haben und sich der Herausforderung stellen wollen. Es ist nicht notwendig, Mitglied im Verein zu sein.

Die Regeln
Einige Regeln für die Wettbewerbsperlen sind zu beachten:

  • Zugelassen sind selbst gefertigte Glasobjekte (Fokalperle, Armkette, Halskette, Ringtop, Glas-Anhänger,...). Die Arbeit mit dem heißen Glas hat Priorität, eine nachträgliche Kaltbearbeitung ist jedoch möglich.
  • Pro Teilnehmer darf ein Glasobjekt eingereicht werden.
  • Das Objekt darf nicht mit anderen Elementen verklebt sein, alle Teile müssen an der Flamme gearbeitet sein oder im Ofen fest miteinander verschmolzen werden.
  • Das Objekt sollte tragbar sein. Tragbar bedeutet, dass es transportabel, kompakt und stabil sein soll. In einer Hand, in der Hosentasche, im Beutel. Wir möchten keine großen Monumente, die beim Transport oder Aufbau brechen könnten und eine gewisse Instabilität in sich tragen.
  • Für den Wettbewerb eingereichte Beiträge dürfen vor und während des Wettbewerbs nicht veröffentlicht worden sein.
  • Foto mit neutralem Hintergrund (weiß oder grau), minimale Auflösung 1650 x 1240 Pixel.
  • Einen Titel zum eingereichten Objekt.

Wir behalten uns vor, Objekte, die nicht den genannten Kriterien entsprechen, vom Wettbewerb auszuschließen und an den Teilnehmer zurückzusenden.

Die Preise
Der Vorstand hat beschlossen, die Preise und Wertungen in diesem Jahr anders zu gestalten. Neu werden folgende Preise vergeben:

Jurypreis
Auch in diesem Jahr werden die eingereichten Arbeiten von einer Fachjury begutachtet, deren Mitglieder aus verschiedenen Bereichen, wie z.B. Stadtverwaltung Wertheim, Museum, Glasbläserei/Kunst, Schmuckgestaltung und Kursgeber kommen. Die Juroren werden verschiedene Kriterien in ihre Bewertung einfließen lassen.

  • Eigenständigkeit der Idee – erster Eindruck
  • Gestaltung – Design
  • Handwerkliche Ausführung
  • Innovation – Experiment
  • Die Jury wird einen eigenen Preis verleihen.

Der Jurypreis ist mit Euro 300.-- dotiert und wird am Samstagabend beim gemeinsamen Abendessen überreicht.

Der Publikumspreis
Wie immer wird es auch eine Publikumswertung geben. Stimmberechtigt ist dabei jeder, der vor Ort in Wertheim ist.

Eine Onlineabstimmung wird nicht durchgeführt, da wir der Meinung sind, dass eine Bewertung der Arbeiten nur vor Ort wirklich möglich ist.

Der Publikumspreis ist mit Euro 300.-- dotiert und wird am Sonntag zum Ende der Veranstaltung überreicht.

Der Sonderpreis
In diesem Jahr wird es wieder einen Sonderpreis, mit dem Talente besonders gefördert werden sollen, geben.
Es handelt sich dabei um einen Gutschein in Höhe von Euro 250.-- als Zuschuss für einen Kurs nach Wahl.

Neu wird der Sonderpreis vom Vorstand vergeben.
Die Verleihung findet am Sonntag zum Ende der Veranstaltung statt.

Wir hoffen sehr, dass wir auch in diesem Jahr wieder Teenies zur Teilnahme an diesem Wettbewerb motivieren können.
Teilnahmeberechtigt sind alle Kinder und Jugendliche bis zum 19. Lebensjahr.
Der Teeniepreis wird durch das Publikum vergeben und ist mit Euro 50.-- dotiert.
Die Preisübergabe findet am Sonntag zum Ende der Veranstaltung statt.

Wir hoffen, dass das Thema den Glasperlennachwuchs anspricht!

Trostpreis
Und zu guter Letzt wird unter allen Teilnehmer des Wettbewerbs, die leer ausgegangen sind, der Trostpreis, der vom Gewinner des Vorjahrs gestiftet wird, verlost.
Auch dieser Preis wird am Sonntag zum Ende der Veranstaltung vergeben.

Abgabeschluss
Abgabeschluss ist der
30. Juni 2026

Eure Beiträge bitte an:
Charly Hummel
Schmidsfelden 3
88299 Leutkirch

Alle Schweizer Beiträge bitte an folgende Adresse:
Claudia Eidenbenz
Hagwiesenstrasse 11
3122 Kehrsatz

Foto und Titel der Perle bitte an folgende E-Mail senden:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Wir machen darauf aufmerksam, dass wir die Bilder in Zukunft für vereinseigene Publikationen (Web und Print) weiterverwenden werden.

Wir hoffen, dass der Wettbewerb auch in diesem Jahr eine spannende Herausforderung für „alte Hasen“ und „junge Küken“ ist!

Bitte scheut Euch nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren! Entweder via die Facebookseite des Vereins oder per Mail an
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Wir freuen uns auf zahlreiche Einsendungen!
Der Vorstand

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Satzung

 

GlasperlenSpektrum e.V.

Gemeinnütziger Verein zur Förderung des Glasperlen-Kunsthandwerks

 

§ 1 Name und Sitz des Vereins

(1) Der Verein führt den Namen „GlasperlenSpektrum“. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung lautet der Name “GlasperlenSpektrum eV.“, gemeinnütziger Verein zur Förderung des Glasperlen-Kunsthandwerks.

(2) Sitz des Vereins ist Wertheim, Glasmuseum Wertheim, Mühlenstrasse 24, 97877Wertheim

§ 2 Zweck des Vereins

Zweck des Vereins ist die Förderung und Pflege des Glasperlen-Kunsthandwerks. Es soll bei der Allgemeinheit das Ansehen und der Bekanntheitsgrad dieses Kunsthandwerks von der historischen bis zur modernen Glasperle gesteigert werden und den dann Interessierten den Einstieg in dieses Kunsthandwerk erleichtern. Es sind weiterhin erklärte Vereinsziele begabte Perlenkünstler zu fördern und den nationalen und internationalen Kontakt und Erfahrungsaustausch zwischen Glasperlenkünstlern zu beleben. Der Verein führt alle zur Erreichung des Vereinszwecks geeignet erscheinenden Maßnahmen durch. Die Vereinszwecke werden insbesondere verwirklicht durch Ausstellungen und Veranstaltungen, Erstellen einer Internetseite und anderer Publikationen, Führungen, Vorträge zum Kunsthandwerk.

§ 3 Steuerbegünstigung

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke‘ der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Der Verein ist selbstlos tätigt; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins keine Anteile des Vereinsvermögens.

§ 4 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr endet am 31. Dezember 2004.

§ 5 Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die sich zu den Zielen und Zwecken des Vereins bekennt. Die Aufnahme ist schriftlich beim Verein zu beantragen. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft wird erworben durch schriftliche Bestätigung durch den Verein.

§ 6 Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet bei natürlichenPersonen mit dem Tod des Mitglieds. Bei juristischen Personen mit deren Auflösung. Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zulässig. Er erfolgt durch schriftliche Kündigung gegenüber dem Vorstand, unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende. Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen verstößt, durch Beschluss des Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor dem Ausschluss ist das betroffene Mitglied persönlich oder schriftlich zu hören. Die Entscheidung über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied mit Einschreiben gegen Rückschein zuzustellen. Es kann innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang schriftlich Berufung einlegen. Über die Berufung entscheidet die Mitgliederversammlung. Macht das Mitglied vom Recht der Berufung innerhalb der Frist keinen Gebrauch, unterwirft es sich dem Ausschließungsbeschluss. Im Falle einer Berufung entscheidet die Mitgliederversammlung, wobei 3/4 der erschienenen Mitglieder dem Ausschluss zustimmen müssen.

§ 7 Organe des Vereins

a) Vorstand

b) Mitgliederversammlung

c) Kassenprüfer

§ 8 Der Vorstand

Geschäftsführender Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der 3. Vorstand. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch drei Vorstandsmitglieder vertreten. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Er bleibt solange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Scheidet ein Mitglied des Vorstands während der Amtsperiode aus, wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds. Ebenfalls für die Dauer von zwei Jahren wird von der Mitgliederversammlung ein Schriftführer und ein Stellvertreter gewählt. Sie sind nicht Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands.

§ 9 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist jährlich vom 1. Vorsitzenden unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 4 Wochen durch persönliche Einladung mittels postalischem Brief, elektronischem Brief oder durch Presseinformation im Vereinsforum einzuberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnungmitzuteilen. Der fristgerechte Versand der Mitteilungen an die letzte dem Verein bekannte Adresse reicht zur Wahrung der Einladungsfrist. Jedes Vereinsmitglied ist verpflichtet, Adressänderungen (Postalisch, Elektronisch) oder Namensänderungen sofort bekannt zu geben. Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:

d) Genehmigung des Haushaltsplanes für das kommende Geschäftsjahr

e) Entgegennahme des Geschäftsberichts des Vorstandes und Entlastung desVorstands.

f) Wahl und Abwahl des Vorstandes

g) Beschlüsse über Satzungsänderung und Vereinsauflösung.

h) Entscheidung über wichtige Angelegenheiten, die der Vorstand zur Absicherung der Mitgliederversammlung vorlegt.

i) Wahl und Abberufung des Kassenprüfers Der Vorstand hat unverzüglich eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn das Vereinsinteresse es erfordert oder wenn mindestens 10% der Mitglieder, wenigstens 3 Personen, die Einberufung schriftlich und unter Angabe des Zwecks und der Gründe fordert. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.

§ 10 Die Kassenprüfer

Die Mitgliederversammlung wählt auf die Dauer von 2 Jahren zwei Kassenprüfer. Sie haben die Aufgabe, einmal jährlich die Kasse zu prüfen.

§ 11 Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und jeweils am 01. Januar eines Jahres im Voraus durch Einzugsermächtigung auf das jeweilige Mitgliederkonto fällig. Das Mitglied hat für eine Deckung des angegebenen Kontos zu sorgen. Sollte das Konto des Mitglieds keine Deckung bei Abbuchung vorweisen, ist der Verein berechtigt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 15,--zu berechnen. Über dieHöhe des Jahresbeitrags entscheidet der Vorstand. Er kann den Beitrag auf Antrag ermäßigen.

§ 12 Satzungsänderungen und Auflösung

Über Satzungsänderungen, die Änderung des Vereinszwecks und die Auflösung entscheidet die Mitgliederversammlung. Vorschläge zu Satzungsänderungen, Zweckänderungen und zur Auflösung sind den stimmberechtigten Mitgliedern bis spätestens einen Monat vor der Sitzung der Mitgliederversammlung zuzuleiten. Für die Beschlussfassung ist eine Mehrheit von 3/4 der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich. Änderungen oder Ergänzungen der Satzung, die von der zuständigen Registerbehörde oder vom Finanzamt vorgeschrieben werden, werden vorn Vorstand umgesetzt und bedürfen keiner Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung. Sie sind den Mitgliedern spätestens mit der nächsten Einladung zur Mitgliederversammlung mitzuteilen. Das Vermögen des Vereins fällt im Falle der Auflösung an das Glasmuseum Wertheim, Mühlenstr. 24, 97877 Wertheim, welches es ausschließlich zur Förderung der Ziele zu verwenden hat, welches die Ziele des Vereins sind. Oder welches es ausschließlich zur Förderung des Glasperlenhandwerks zu verwenden hat.

§ 13 Vorstands-und andere Wahlen

Die Wahlen sind bei der Hauptversammlung durchzuführen. Aufgrund der überregionalen Vereinszugehörigkeit vieler Mitglieder ist neben der Direktwahl in der Hauptversammlung auch die Briefwahl zulässig.Die Auszählung der Wahlbriefe erfolgt öffentlich in der Hauptversammlung. Der Vorstand ruft mindestens zwölf Wochen vor der Wahl schriftlich dazu auf, Kandidaten zu nominieren. Jeder Kandidat muss mit einem persönlichen Bewerbungstext vorgestellt werden, damit die Mitglieder sich darüber informieren können, wen sie wählen. Stimmzettel zur Briefwahl werden auf Anforderung der jeweiligen Mitglieder an diese versandt. Die Anforderung muss mindestens 2 Wochen vor der Wahl vorliegen. Die Wahlbriefe müssen deutlich als solche gekennzeichnet sein und dürfen erst während der Versammlung geöffnet und ausgezählt werden.

§ 14 Datenschutzerklärung

Speicherung von Daten
Mit dem Beitritt eines Mitgliedes nimmt der Verein dessen Adresse, Alter und auf freiwilliger Basis seine Bankverbindung auf. Diese Informationen werden in den EDV-Systemen eines Vereinsverwaltungsprogramms gespeichert. Zugriff haben dieamtierenden Vorständesowie der Kassenwart. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Sonstige Informationen und Informationen über Mitglieder werden vom Verein grundsätzlich intern nur verarbeitet, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind (z.B. Speicherung der Telefon-und Faxnummern einzelner Mitgliedern) und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.

Pressearbeit
Der Verein informiert die Tagespresse sowie die (bei Bedarf bestimmte Zeitschriften angeben) über Veranstaltungen, Wettbewerbsergebnisse und besondere Ereignisse. Solche Informationen werden überdies auf der Internetseite des Vereins (www.glasperlenspektrum.de) und den Sozialen Medien (Facebook-Seite des Vereins https://www.facebook.com/Glasperlenspektrum) veröffentlicht. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruchs unterbleiben in Bezug auf das widersprechende Mitglied weitere Veröffentlichungen. Personenbezogene Daten werden von der Homepage des Vereins entfernt.

Weitergabe von Mitgliederdaten an Vereinsmitglieder
Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, vor allem das jährliche Symposium und den Wettbewerb sowie dessen Ergebnisse auf der Vereinswebsite, auf der Facebook Seite des Vereins und im Newsletter bekannt. Dabei können personenbezogene Daten veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Verein einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleibt in Bezug auf das widersprechende Mitglied eine weitere Veröffentlichung. Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder ausgehändigt, die im Verein eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert. Macht ein Mitglied geltend, dass es die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Rechte benötigt, händigt der Vorstand die Liste nur gegen die schriftliche Versicherung aus, dass die Daten nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.

Austritt aus dem Verein
Bei Austritt werden Name, Adresse und Geburtsjahr des Mitgliedes aus der Mitgliederliste gelöscht. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt.

Wertheim, den 31.03.2004

§ 13 wurde auf der Mitgliederversammlung am 28.01.2006 beschlossen und am 28.04.2007 geändert.
Die Ergänzung an § 12 wurde auf der Mitgliederversammlung am 24.09.2010 beschlossen und 17.03.2011 in das Vereinsregister des Amtsgerichts Wertheim eingetragen.
§ 14 wurde auf der Mitgliederversammlung am 14.09.2018 beschlossen und am 14.01.2019 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Mannheim eingetragen.
Die Änderung des §8 (Anzahl der Vorstände) wurde in der virtuellen Mitgliederversammlung 2020 (Stimmauszählung lt. Protokoll vom 19.03.2021) beschlossen.

 

Die Satzung liegt unter folgendem Link zur Einsicht bereit.
Durch Anklicken mit der rechten Maustaste und auswählen von "Ziel speichern unter..." kann das Dokument auch abgespeichert werden.

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Statutes

 

GlasperlenSpektrum e.V.

Non-Profit Association for the Promotion of the Art of Glass Beadmaking

 

§ 1 Name and Registered Office of the Association

(1) The association is named “GlasperlenSpektrum.” It shall be entered into the register of associations. Upon registration, it will bear the name “GlasperlenSpektrum e.V.”, a non-profit association for the promotion of the art of glass beadmaking.

(2) The registered office of the association is Wertheim, at the Glasmuseum Wertheim, Mühlenstrasse 24, 97877 Wertheim.

§ 2 Purpose of the Association

The purpose of the association is the promotion and preservation of the art of glass beadmaking. It aims to enhance public recognition and awareness of this craft, from historical to modern glass beads, and to facilitate access to this art for interested individuals. Additional goals include supporting talented glass bead artists and encouraging national and international exchange and communication among glass beadmakers. The association shall carry out all activities deemed suitable to achieve its purpose, particularly through exhibitions, events, creation of a website and other publications, tours, and lectures about the craft.

§ 3 Tax Privileges

The association pursues exclusively and directly charitable purposes as defined in the section "Tax-Privileged Purposes" of the German Fiscal Code, as amended. It operates selflessly and does not primarily pursue commercial purposes. Funds of the association may only be used for purposes stipulated in its statutes. Members shall not receive any grants from association funds. No person may benefit from expenses that are unrelated to the purpose of the association or from disproportionately high remuneration. Members shall not receive any portion of the association’s assets upon leaving the association or its dissolution.

§ 4 Fiscal Year

The fiscal year is the calendar year. The first fiscal year ends on December 31, 2004..

§ 5 Membership

Any natural or legal person who supports the aims and purposes of the association may become a member. Applications for membership must be submitted in writing. Admission is decided by the board and becomes effective upon written confirmation by the association.

§ 6 Termination of Membership

Membership ends upon death (for natural persons) or dissolution (for legal entities). A member may resign at any time by submitting written notice to the board with a three-month notice period before the end of the year. A member may be expelled for acting contrary to the association’s interests, by decision of the board. Before expulsion, the member must be heard either in person or in writing. The decision must be justified in writing and sent by registered mail with return receipt. The member may appeal in writing within one month. The general assembly decides on the appeal; a three-quarters majority of present members is required to uphold the expulsion. If no appeal is made, the expulsion is considered accepted.

§ 7 Governing Bodies of the Association

a) Vorstand

b) Mitgliederversammlung

c) Kassenprüfer

§ 8 Der Vorstand

Geschäftsführender Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der 3. Vorstand. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch drei Vorstandsmitglieder vertreten. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Er bleibt solange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Scheidet ein Mitglied des Vorstands während der Amtsperiode aus, wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds. Ebenfalls für die Dauer von zwei Jahren wird von der Mitgliederversammlung ein Schriftführer und ein Stellvertreter gewählt. Sie sind nicht Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands.

§ 9 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist jährlich vom 1. Vorsitzenden unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 4 Wochen durch persönliche Einladung mittels postalischem Brief, elektronischem Brief oder durch Presseinformation im Vereinsforum einzuberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnungmitzuteilen. Der fristgerechte Versand der Mitteilungen an die letzte dem Verein bekannte Adresse reicht zur Wahrung der Einladungsfrist. Jedes Vereinsmitglied ist verpflichtet, Adressänderungen (Postalisch, Elektronisch) oder Namensänderungen sofort bekannt zu geben. Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:

d) Genehmigung des Haushaltsplanes für das kommende Geschäftsjahr

e) Entgegennahme des Geschäftsberichts des Vorstandes und Entlastung desVorstands.

f) Wahl und Abwahl des Vorstandes

g) Beschlüsse über Satzungsänderung und Vereinsauflösung.

h) Entscheidung über wichtige Angelegenheiten, die der Vorstand zur Absicherung der Mitgliederversammlung vorlegt.

i) Wahl und Abberufung des Kassenprüfers Der Vorstand hat unverzüglich eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn das Vereinsinteresse es erfordert oder wenn mindestens 10% der Mitglieder, wenigstens 3 Personen, die Einberufung schriftlich und unter Angabe des Zwecks und der Gründe fordert. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.

§ 10 Die Kassenprüfer

Die Mitgliederversammlung wählt auf die Dauer von 2 Jahren zwei Kassenprüfer. Sie haben die Aufgabe, einmal jährlich die Kasse zu prüfen.

§ 11 Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und jeweils am 01. Januar eines Jahres im Voraus durch Einzugsermächtigung auf das jeweilige Mitgliederkonto fällig. Das Mitglied hat für eine Deckung des angegebenen Kontos zu sorgen. Sollte das Konto des Mitglieds keine Deckung bei Abbuchung vorweisen, ist der Verein berechtigt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 15,--zu berechnen. Über dieHöhe des Jahresbeitrags entscheidet der Vorstand. Er kann den Beitrag auf Antrag ermäßigen.

§ 12 Satzungsänderungen und Auflösung

Über Satzungsänderungen, die Änderung des Vereinszwecks und die Auflösung entscheidet die Mitgliederversammlung. Vorschläge zu Satzungsänderungen, Zweckänderungen und zur Auflösung sind den stimmberechtigten Mitgliedern bis spätestens einen Monat vor der Sitzung der Mitgliederversammlung zuzuleiten. Für die Beschlussfassung ist eine Mehrheit von 3/4 der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich. Änderungen oder Ergänzungen der Satzung, die von der zuständigen Registerbehörde oder vom Finanzamt vorgeschrieben werden, werden vorn Vorstand umgesetzt und bedürfen keiner Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung. Sie sind den Mitgliedern spätestens mit der nächsten Einladung zur Mitgliederversammlung mitzuteilen. Das Vermögen des Vereins fällt im Falle der Auflösung an das Glasmuseum Wertheim, Mühlenstr. 24, 97877 Wertheim, welches es ausschließlich zur Förderung der Ziele zu verwenden hat, welches die Ziele des Vereins sind. Oder welches es ausschließlich zur Förderung des Glasperlenhandwerks zu verwenden hat.

§ 13 Vorstands-und andere Wahlen

Die Wahlen sind bei der Hauptversammlung durchzuführen. Aufgrund der überregionalen Vereinszugehörigkeit vieler Mitglieder ist neben der Direktwahl in der Hauptversammlung auch die Briefwahl zulässig.Die Auszählung der Wahlbriefe erfolgt öffentlich in der Hauptversammlung. Der Vorstand ruft mindestens zwölf Wochen vor der Wahl schriftlich dazu auf, Kandidaten zu nominieren. Jeder Kandidat muss mit einem persönlichen Bewerbungstext vorgestellt werden, damit die Mitglieder sich darüber informieren können, wen sie wählen. Stimmzettel zur Briefwahl werden auf Anforderung der jeweiligen Mitglieder an diese versandt. Die Anforderung muss mindestens 2 Wochen vor der Wahl vorliegen. Die Wahlbriefe müssen deutlich als solche gekennzeichnet sein und dürfen erst während der Versammlung geöffnet und ausgezählt werden.

§ 14 Datenschutzerklärung

Speicherung von Daten
Mit dem Beitritt eines Mitgliedes nimmt der Verein dessen Adresse, Alter und auf freiwilliger Basis seine Bankverbindung auf. Diese Informationen werden in den EDV-Systemen eines Vereinsverwaltungsprogramms gespeichert. Zugriff haben dieamtierenden Vorständesowie der Kassenwart. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Sonstige Informationen und Informationen über Mitglieder werden vom Verein grundsätzlich intern nur verarbeitet, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind (z.B. Speicherung der Telefon-und Faxnummern einzelner Mitgliedern) und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.

Pressearbeit
Der Verein informiert die Tagespresse sowie die (bei Bedarf bestimmte Zeitschriften angeben) über Veranstaltungen, Wettbewerbsergebnisse und besondere Ereignisse. Solche Informationen werden überdies auf der Internetseite des Vereins (www.glasperlenspektrum.de) und den Sozialen Medien (Facebook-Seite des Vereins https://www.facebook.com/Glasperlenspektrum) veröffentlicht. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruchs unterbleiben in Bezug auf das widersprechende Mitglied weitere Veröffentlichungen. Personenbezogene Daten werden von der Homepage des Vereins entfernt.

Weitergabe von Mitgliederdaten an Vereinsmitglieder
Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, vor allem das jährliche Symposium und den Wettbewerb sowie dessen Ergebnisse auf der Vereinswebsite, auf der Facebook Seite des Vereins und im Newsletter bekannt. Dabei können personenbezogene Daten veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Verein einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleibt in Bezug auf das widersprechende Mitglied eine weitere Veröffentlichung. Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder ausgehändigt, die im Verein eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert. Macht ein Mitglied geltend, dass es die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Rechte benötigt, händigt der Vorstand die Liste nur gegen die schriftliche Versicherung aus, dass die Daten nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.

Austritt aus dem Verein
Bei Austritt werden Name, Adresse und Geburtsjahr des Mitgliedes aus der Mitgliederliste gelöscht. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt.

Wertheim, den 31.03.2004

§ 13 wurde auf der Mitgliederversammlung am 28.01.2006 beschlossen und am 28.04.2007 geändert.
Die Ergänzung an § 12 wurde auf der Mitgliederversammlung am 24.09.2010 beschlossen und 17.03.2011 in das Vereinsregister des Amtsgerichts Wertheim eingetragen.
§ 14 wurde auf der Mitgliederversammlung am 14.09.2018 beschlossen und am 14.01.2019 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Mannheim eingetragen.
Die Änderung des §8 (Anzahl der Vorstände) wurde in der virtuellen Mitgliederversammlung 2020 (Stimmauszählung lt. Protokoll vom 19.03.2021) beschlossen.

 

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